Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben nach §7a SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse, die jederzeit in Anspruch genommen werden kann, wobei Ärzte keine formelle Einweisung ausstellen müssen.
Hintergrund
Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist eine kostenfreie Pflichtleistung aller Pflegekassen. Pflegeberater begleiten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Versorgungsplanung, dem Ausfüllen von Anträgen und der Koordination von Pflegeleistungen. Zusätzlich gibt es kommunale Pflegestützpunkte, die unabhängige Beratung anbieten. Ärzte können Patienten und deren Angehörige aktiv auf diese Angebote hinweisen und damit die Praxisberatungszeit entlasten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten bei pflegebedürftigen Patienten frühzeitig auf Pflegeberatungsangebote hinweisen. Ärzteversichert informiert über Pflegezusatzversicherungen, die eine professionelle Pflegeberatung ergänzen.
Quellen
- Gesetze im Internet – §7a SGB XI
- GKV-Spitzenverband – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegestützpunkte
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