Ein Pflegegrad ist keine Versicherungsleistung, die man kündigt oder wechselt, sondern eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen Gutachter des Privaten Medizinischen Dienstes (PMD bei PKV-Versicherten). Für Ärzte ist das Verständnis dieses Systems wichtig, sowohl für ihre Patienten als auch für ihre eigene Planung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegrade 1 bis 5 werden durch den Medizinischen Dienst auf Basis eines Begutachtungsgesprächs festgestellt
- Eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat
- PKV-Versicherte können über den privaten Pflegezusatztarif Leistungen über das gesetzliche Niveau hinaus erhalten
Ausführliche Antwort
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die dann den MD mit der Begutachtung beauftragt. Das Gutachten bewertet sechs Lebensbereiche (Kognition, Mobilität, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheitsfolgen, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte). Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad.
Pflegegrade können nicht "gewechselt" werden wie eine Versicherung, aber eine Neueinstufung ist jederzeit möglich: nach Abklingen einer Erkrankung kann der Pflegegrad gesenkt werden, bei Verschlechterung erhöht. Ärzte spielen bei diesem Prozess eine wichtige Rolle, da ihre Atteste und Befundberichte die Begutachtung maßgeblich beeinflussen. Für die eigene private Pflegeabsicherung empfiehlt sich ein Pflegezusatztarif, der ab dem ersten Pflegegrad Leistungen erbringt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die für pflegebedürftige Patienten Befundberichte für die MD-Begutachtung erstellen, sollten diese vollständig und konkret formulieren. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten für die eigene Absicherung eine private Pflegezusatzversicherung, die die Eigenbeteiligung in der Pflegeeinrichtung auf ein erträgliches Niveau begrenzt.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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