Die Finanzierung eines Pflegeheims ist für viele Ärzte im Ruhestand oder bei der Planung für Angehörige eine wichtige Frage. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten, ein Eigenanteil bleibt in der Regel erheblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil in einem Pflegeheim liegt 2025 bei rund 2.500 bis 3.500 Euro
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad einen fixen Zuschuss von bis zu 2.005 Euro monatlich (Pflegegrad 5)
  • Private Pflegezusatzversicherungen schließen die Lücke zwischen Leistung und tatsächlichem Heimkostenbeitrag

Ausführliche Antwort

Wer einen Platz in einem Pflegeheim hat und in eine günstigere oder besser geeignete Einrichtung wechseln möchte, kann den Heimvertrag nach §120 SGB XI in der Regel mit einer Frist von wenigen Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht bei wichtigem Grund sogar ohne Frist. Typische Gründe sind unzureichende Pflegequalität, gesundheitliche Verschlechterung oder Umzug in eine andere Region.

Die Finanzierung des Pflegeheims ist mehrschichtig: Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet einen Zuschuss, der je nach Pflegegrad zwischen 770 Euro (Pflegegrad 2) und 2.005 Euro (Pflegegrad 5) liegt. Hinzu kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht. Ärzte, die ihr Leben lang gut verdient haben, sind dabei häufig nicht sozialhilfebedürftig und müssen die Lücke aus eigenem Vermögen schließen.

Eine private Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung kann die Finanzierungslücke schließen. Diese Produkte sind am wirkungsvollsten, wenn sie früh im Berufsleben abgeschlossen werden, da die Prämien mit dem Eintrittsalter deutlich steigen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Pflegeabsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Finanzplanung für Ärzte. Ärzteversichert berät Mediziner zu einer sinnvollen Pflegezusatzversicherung, die zum Vermögens- und Versorgungsniveau passt.

Quellen und weiterführende Informationen

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