Ärzte sind durch den Kontrahierungszwang des SGB XI in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung pflichtversichert: PKV-versicherte Ärzte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen, die gesetzliche Mindestleistungen nach §23 SGB XI gewährt.
Hintergrund
Die Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der Sozialversicherung seit 1995 Pflichtversicherung für alle. PKV-versicherte Ärzte schließen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ab, deren Mindestleistungen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen müssen. Zusätzlich zur Pflichtversicherung können Ärzte freiwillige Pflegezusatzversicherungen abschließen, um die Lücke zwischen Pflegeleistungen und tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2025 je nach Kinderzahl zwischen 3,4 und 4,0 Prozent.
Praktische Hinweise für Ärzte
PKV-versicherte Ärzte sollten ihre private Pflegepflichtversicherung auf Leistungsäquivalenz mit der gesetzlichen Pflegeversicherung prüfen. Ärzteversichert vergleicht private Pflegepflichtversicherungen und empfiehlt ergänzende Pflegezusatzversicherungen für Ärzte.
Quellen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
- Gesetze im Internet – §23 SGB XI
- BaFin – Private Pflegepflichtversicherung
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