Ärzte können ihre Pflegezusatzversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wobei beim neuen Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Hintergrund
Pflegezusatzversicherungen sichern die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten ab. Produktvarianten umfassen Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, bei der Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen können. Die bestehenden Altersrückstellungen können nicht mitgenommen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten Pflegezusatzversicherungen frühzeitig abschließen, da mit zunehmendem Alter die Prämien steigen und Gesundheitsprüfungen schwieriger werden. Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen für Ärzte und hilft bei der Auswahl der optimalen Absicherung.
Quellen
- GDV – Pflegezusatzversicherung
- BaFin – Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
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