Ärzte können eine PKV-Anwartschaft jederzeit kündigen, indem sie schriftlich kündigen, oder in die aktive PKV-Versicherung zurückwechseln, wobei keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die gebildeten Altersrückstellungen erhalten bleiben.
Hintergrund
Eine PKV-Anwartschaft sichert das Recht auf späteren Eintritt in die PKV zu den ursprünglichen Konditionen ohne neue Gesundheitsprüfung. Ärzte nutzen Anwartschaften häufig in Phasen der GKV-Pflichtversicherung (z.B. als angestellter Arzt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder in der Elternzeit. Die Beiträge für die Anwartschaft sind niedriger als für die vollständige PKV-Versicherung. Bei Kündigung der Anwartschaft verfallen die gebildeten Altersrückstellungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten die PKV-Anwartschaft nur aufgeben, wenn eine Rückkehr in die PKV nicht mehr geplant ist. Ärzteversichert berät zu den Optionen der PKV-Anwartschaft für Ärzte in verschiedenen Lebenssituationen.
Quellen
- GDV – PKV-Anwartschaft
- BaFin – PKV Tarife und Wechsel
- Gesetze im Internet – §204 VVG
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