PKV-Versicherte können jederzeit ohne Gesundheitsprüfung in den Basistarif wechseln, der mindestens dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Wechsel aus dem Basistarif in einen normalen PKV-Tarif erfordert eine neue Gesundheitsprüfung.
Hintergrund
Der PKV-Basistarif nach §152 VAG ist ein besonderer Tarif, in den jeder PKV-Versicherte wechseln kann, ohne seine Gesundheitsprüfung erneut zu absolvieren. Der Beitrag ist auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt. Für Ärzte ist der Basistarif in finanziellen Notlagen oder bei dauerhaft gesunkenen Einkünften relevant. Ärzte im Basistarif können nicht als Privatpatienten abrechnen. Der Wechsel zurück in einen regulären PKV-Tarif erfordert eine neue Gesundheitsprüfung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte, die finanzielle Engpässe überbrücken müssen, sollten die Möglichkeit des Basistarif-Wechsels mit ihrer Versicherung besprechen. Ärzteversichert berät PKV-versicherte Ärzte zu ihren Optionen bei veränderten Lebensumständen.
Quellen
- Gesetze im Internet – §152 VAG PKV-Basistarif
- GDV – PKV Basistarif
- BaFin – PKV-Tarife
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