Verbeamtete Ärzte können ihre PKV-Beihilfeergänzungsversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wobei bei einem neuen Versicherer eine Gesundheitsprüfung anfällt.
Hintergrund
Beamtete Ärzte haben Anspruch auf Beihilfe (je nach Bundesland 50 bis 80 Prozent der Kosten), die durch eine PKV-Beihilfeergänzungsversicherung auf 100 Prozent aufgestockt wird. Die Versicherung deckt den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil. Beim Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Innerhalb desselben Versicherers ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Verbeamtete Ärzte sollten Beihilfe-PKV-Tarife regelmäßig vergleichen, da die Prämienunterschiede erheblich sein können. Ärzteversichert vergleicht Beihilfe-PKV-Tarife für verbeamtete Ärzte und Hochschulmediziner.
Quellen
- GDV – PKV für Beamte
- BaFin – PKV
- Gesetze im Internet – §204 VVG
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