Ärzte können die PKV-Beitragsentlastung im Alter durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers optimieren, wobei alle aufgebauten Altersrückstellungen erhalten bleiben und keine Gesundheitsprüfung anfällt.
Hintergrund
PKV-Beiträge steigen im Alter, da krankheitsbedingte Kosten zunehmen. Um dies abzumildern, werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet. Zusätzlich gibt es spezielle Beitragsentlastungstarife, die im Alter niedrigere Beiträge ermöglichen, aber aktuell höhere Beiträge verlangen. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel in einen solchen Tarif ohne Gesundheitsprüfung. Der gesetzliche Standardtarif und Basistarif bieten weitere Optionen für Versicherte im Rentenalter.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten die PKV-Beitragsentlastung im Alter frühzeitig planen und regelmäßig mit einem PKV-Spezialisten überprüfen. Ärzteversichert berät Ärzte zu PKV-Optimierungsoptionen im Alter.
Quellen
- GDV – PKV Altersrückstellungen
- BaFin – PKV im Alter
- Gesetze im Internet – §204 VVG Tarifwechsel
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