Ärzte können auf steigende PKV-Beiträge durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers reagieren, wobei keine Gesundheitsprüfung anfällt und alle Altersrückstellungen erhalten bleiben.

Hintergrund

PKV-Beiträge steigen langfristig durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, demographischen Wandel und medizinischen Fortschritt. Die jährlichen Beitragsanpassungen werden durch unabhängige Treuhänder geprüft und müssen versicherungsmathematisch begründet sein. Ärzte haben als PKV-Versicherte die Möglichkeit, über §204 VVG einen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers zu beantragen, um Beiträge zu senken, ohne Altersrückstellungen zu verlieren. Eine Erhöhung des Selbstbehalts senkt den laufenden Beitrag, bedeutet aber höhere Eigenkosten im Schadensfall.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten bei jeder Beitragsanpassung eine unabhängige Tarifanalyse in Auftrag geben. Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife und zeigt individuelle Optimierungspotenziale auf.

Quellen

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