PKV-versicherte Ärztinnen erhalten bei Geburt Leistungserstattungen je nach gewähltem Tarif für Entbindungskosten, stationären Aufenthalt, Hebammenleistungen und Vor- sowie Nachsorge, wobei die genauen Leistungen stark tarifabhängig sind.

Hintergrund

Die PKV erstattet bei Entbindung die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu den vertraglich vereinbarten Sätzen. Bei einem stationären Aufenthalt im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung können die erstatteten Kosten erheblich über denen der GKV liegen. Hebammenleistungen sind in der PKV je nach Tarif unterschiedlich umfangreich abgedeckt. Wochenbett- und Nachsorgekosten werden teils ebenfalls erstattet. Vor Schwangerschaft sollte der PKV-Tarif auf ausreichende Geburtsleistungen geprüft und bei Bedarf durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG optimiert werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

PKV-versicherte Ärztinnen sollten ihren Tarif auf Geburtsleistungen überprüfen, bevor eine Schwangerschaft geplant wird. Ärzteversichert berät PKV-versicherte Ärztinnen zu optimalen Tarifen für Schwangerschaft und Geburt.

Quellen

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