PKV-versicherte Ärzte erhalten bei medizinisch indizierten Kuren Erstattungen je nach Tarif, wobei die Kurbedürftigkeit durch einen Arzt bescheinigt werden muss und die Erstattungshöhe von den vertraglich vereinbarten Leistungen abhängt.
Hintergrund
Die PKV erstattet Kuranwendungen, wenn diese medizinisch notwendig sind und durch einen Arzt verordnet werden. Die Erstattungsfähigkeit und -höhe ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Einige PKV-Tarife erstatten nur Kuren in zugelassenen Einrichtungen, andere ermöglichen flexiblere Erstattungen. Ambulante Vorsorgekuren werden in der Regel weniger umfangreich erstattet als stationäre Heilbehandlungskuren. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann die Kurleistungen verbessern.
Praktische Hinweise für Ärzte
PKV-versicherte Ärzte sollten vor Antritt einer Kur die Erstattungsbedingungen ihres Tarifs genau prüfen. Ärzteversichert hilft bei der Analyse und Optimierung von PKV-Tarifen für Ärzte.
Quellen
- GDV – PKV Kurleistungen
- BaFin – PKV-Tarife
- Gesetze im Internet – §204 VVG Tarifwechsel
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