PKV-Tarife erstatten Arzthonorare nach GOÄ je nach Tarif in Höhe des einfachen bis 3,5-fachen Satzes, wobei bei Inanspruchnahme von Wahlärzten im Krankenhaus oder von Privatärzten die Tarifbedingungen entscheidend sind.
Hintergrund
Ärzte rechnen Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Der reguläre Honorarrahmen liegt zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen Satz. Die meisten PKV-Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen Satz. Tarife mit Kostenerstattung bis zum 2,3-fachen Satz sind günstiger, aber bei höher liquidierenden Ärzten entstehen Eigenanteile. Beim PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG können Ärzte die Erstattungsgrenze anpassen. Eine Änderung der Erstattungssätze nach oben ist aber durch Gesundheitsprüfung eingeschränkt.
Praktische Hinweise für Ärzte
PKV-versicherte Ärzte sollten ihren Tarif auf ausreichende GOÄ-Erstattungssätze prüfen. Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit Fokus auf Arzthonorar-Erstattung für Ärzte.
Quellen
- BaFin – PKV-Tarife
- GDV – GOÄ und PKV
- Bundesärztekammer – GOÄ
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