Wer seine PKV-Zahnleistungen verbessern oder zu einem leistungsstärkeren Tarif wechseln möchte, muss die Kündigungsfristen und Wechselbedingungen seines Versicherers genau kennen. Ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens in einen leistungsstärkeren Zahntarif ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter hingegen erfordert in der Regel eine neue Risikoprüfung. Bereits geplante Behandlungen können dabei als Vorerkrankung gewertet werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Interne Tarifwechsel (gleiches Unternehmen) oft ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
  • Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter erfordert vollständige Risikoprüfung
  • Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres

Ausführliche Antwort

Die private Krankenversicherung unterscheidet beim Zahnersatz zwischen Basistarifen mit 50 bis 60 Prozent Erstattung und Premiumtarifen, die bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnimplantate übernehmen. Ein Implantat kostet in Deutschland je nach Lage und Komplexität zwischen 1.500 und 4.000 Euro pro Zahn. Bei unzureichendem Tarif lohnt sich daher die Überprüfung des aktuellen Versicherungsschutzes.

Für den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG hat der Versicherte das Recht, in einen anderen Tarif desselben Unternehmens zu wechseln, ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen, sofern die Prämie nicht höher als im bisherigen Tarif ist. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter gilt eine vollständige Gesundheitsprüfung, und bereits geplante oder begonnene Behandlungen können zum Risikoausschluss führen. In diesem Fall sollte die Behandlung vor dem Wechsel abgeschlossen werden.

Ärzte als PKV-Kunden haben häufig Sondertarife oder Rahmenverträge über Ärztekammern oder Berufsverbände, die attraktivere Leistungen zu günstigen Konditionen bieten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Tarifwechsel oder Anbieterwechsel eine gründliche Vertragsanalyse vorzunehmen und insbesondere auf Wartezeiten für Zahnersatzleistungen zu achten. Viele Tarife schließen Implantate in den ersten 12 bis 24 Monaten nach Vertragsabschluss aus. Eine unabhängige Beratung verhindert teure Fehlentscheidungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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