Ärzte können ihre PKV im Ruhestand durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers an ihre veränderten Bedürfnisse anpassen, wobei keine Gesundheitsprüfung anfällt und alle Altersrückstellungen erhalten bleiben.

Hintergrund

Im Ruhestand sinkt das Einkommen, während PKV-Beiträge im Alter oft hoch sind. Ärzte im Ruhestand können durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren Tarif mit reduziertem Leistungsumfang wechseln. Der gesetzliche Standardtarif (§257 SGB V) bietet eine GKV-ähnliche Absicherung zu vergleichbaren Beiträgen. Bei sehr knappen Ressourcen kann der Basistarif nach §152 VAG eine weitere Option sein. Versorgungswerks-Rentenempfänger sollten prüfen, ob der Versorgungswerk-Beitragszuschuss weiterhin gewährt wird.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten die PKV im Ruhestand gemeinsam mit einem unabhängigen Versicherungsberater analysieren. Ärzteversichert berät Ärzte zu PKV-Optionen im Ruhestand und bei der Übergabe der Arztpraxis.

Quellen

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