PKV-Kindertarife können durch Kündigung des bestehenden Vertrags und Neuabschluss beim günstigeren Anbieter gewechselt werden, wobei der neue Versicherer in der Regel eine vereinfachte oder vollständige Gesundheitsprüfung durchführt.
Hintergrund
PKV-Kindertarife unterscheiden sich erheblich in Leistungsumfang, Preis und Vertragsbedingungen. Die Gesundheitsprüfung bei Kindern ist in der Regel weniger kritisch als bei Erwachsenen. Ein Vergleich sollte Kriterien wie Leistungsumfang (ambulant, stationär, Zahnarzt), Selbstbehalt, Prämienentwicklung und Tarifwechseloptionen innerhalb des Anbieters berücksichtigen. Innerhalb desselben Versicherers ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Eltern sollten PKV-Kindertarife regelmäßig vergleichen und bei jungen Kindern den besten Zeitpunkt für einen Wechsel nutzen. Ärzteversichert vergleicht PKV-Kindertarife für Arztfamilien und zeigt die optimale Absicherung.
Quellen
- GDV – PKV Kindertarife
- BaFin – PKV
- Gesetze im Internet – §204 VVG
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