PKV-Versicherte, die Beitragsrückstände von mehr als einem Monat angehäuft haben, werden automatisch in den Notlagentarif überführt, der nur akute medizinisch notwendige Leistungen abdeckt. Der Ausstieg erfordert die vollständige Begleichung aller Rückstände.
Hintergrund
Der Notlagentarif nach §153 VAG ist ein gesetzlicher Pflichtangebot der privaten Krankenversicherung für Versicherte mit Beitragsrückständen. Im Notlagentarif werden nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Entbindung sowie Kinderheilkunde abgedeckt. Die Beiträge im Notlagentarif sind auf den halben Basistarif reduziert. Beim Ausstieg aus dem Notlagentarif durch vollständige Zahlung der Rückstände kehren Versicherte automatisch in ihren ursprünglichen Tarif zurück.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrer PKV suchen. Ärzteversichert berät Ärzte zu Einkommensabsicherung und Notfalllösungen, um den PKV-Notlagentarif zu vermeiden.
Quellen
- Gesetze im Internet – §153 VAG Notlagentarif
- GDV – PKV-Notlagentarif
- BaFin – PKV-Verbraucherschutz
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