PKV-Open-House-Aktionen sind befristete Sondertarifangebote, bei denen private Krankenversicherer Neukunden ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung aufnehmen. Für Ärzte mit Vorerkrankungen können solche Aktionen attraktiv sein, da sonst Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse drohen. Wichtig ist jedoch zu verstehen, wie man von einer solchen Aktion wieder wechseln oder kündigen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kündigung eines PKV-Tarifs ist ordentlich zum Jahresende mit dreimonatiger Frist möglich
  • Bei Wechsel in einen neuen Open-House-Tarif gehen angesparte Altersrückstellungen grundsätzlich nicht verloren (Portabilität seit 2009)
  • Nach Ablauf einer Bindefrist (häufig 24 Monate) kann ein Wechsel in einen regulären Tarif desselben Versicherers beantragt werden

Ausführliche Antwort

Open-House-Aktionen werden von Versicherern gelegentlich für bestimmte Berufsgruppen oder im Rahmen von Kooperationen angeboten. Die Kündigung folgt den allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Der Versicherte kann den PKV-Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Wer innerhalb desselben Versicherers einen Tarifwechsel vornimmt, muss keine neue Gesundheitsprüfung bestehen (§ 204 VVG). Altersrückstellungen werden dabei proportional mitgenommen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer hingegen verfallen die Rückstellungen mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Portabilitätsbeitrags. Ärzte sollten daher vor einem Wechsel prüfen, ob ein interner Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoller ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor der Kündigung einer Open-House-Police sollte stets ein Vergleich mit dem bestehenden Versicherungsschutz stehen. Ärzteversichert analysiert für Mediziner, ob ein Wechsel zu einem regulären PKV-Tarif oder ein Verbleib im Aktionstarif langfristig günstiger ist, und berücksichtigt dabei auch die Altersrückstellungen und die Leistungstiefe.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →