PKV-Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren, können in den PKV-Standardtarif wechseln, dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt ist und der Leistungen auf GKV-Niveau bietet.

Hintergrund

Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlicher Pflichtangebot für langjährige PKV-Versicherte nach §257 SGB V a.F. Er bietet Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, zu einem Beitrag, der den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf. Der Standardtarif ist besonders für ältere PKV-Versicherte mit hohen Beiträgen im regulären Tarif interessant. Der Wechsel in den Standardtarif erfordert keine Gesundheitsprüfung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte, die vor 2009 in der PKV versichert waren und sehr hohe Beiträge zahlen, sollten den Standardtarif als Option prüfen. Ärzteversichert analysiert PKV-Tarife für ältere Ärzte und zeigt alle Optionen zur Beitragsreduzierung auf.

Quellen

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