PKV-Versicherte haben nach §204 VVG ein gesetzliches Recht auf Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens ohne erneute Gesundheitsprüfung, wobei die aufgebauten Altersrückstellungen in voller Höhe in den neuen Tarif mitgenommen werden.
Hintergrund
Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist eines der wichtigsten Verbraucherschutzrechte in der PKV. Er ermöglicht es Versicherten, bei zu hohen Beiträgen oder veränderten Bedürfnissen in einen günstigeren oder besser passenden Tarif zu wechseln, ohne die aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren. Der neue Tarif muss dabei mindestens gleichwertige Leistungen enthalten wie der alte Tarif, soweit die Gesundheitsprüfung beim alten Eintritt dies bereits belegt hat. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, dem Tarifwechselwunsch zu entsprechen, sofern ein gleichwertiger Tarif vorhanden ist.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten den PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG aktiv nutzen und regelmäßig mit einem unabhängigen Berater die Tarifoptionen im eigenen Haus analysieren. Ärzteversichert führt kostenfreie PKV-Tarifanalysen für Ärzte durch.
Quellen
- Gesetze im Internet – §204 VVG PKV-Tarifwechsel
- BaFin – PKV-Tarifwechsel
- GDV – PKV-Tarifwechsel Verbraucherinfo
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