PKV-Versicherte können innerhalb desselben Versicherungsunternehmens nach §204 VVG ohne erneute Gesundheitsprüfung den Tarif wechseln, wobei alle aufgebauten Altersrückstellungen vollständig auf den neuen Tarif übertragen werden.

Hintergrund

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist der wichtigste Mechanismus zur PKV-Beitragsoptimierung ohne Verlust der Altersrückstellungen. Im Gegensatz zum Wechsel des Versicherungsunternehmens müssen keine neuen Altersrückstellungen aufgebaut werden. Der Versicherer ist verpflichtet, einem Tarifwechselantrag zu entsprechen, sofern der gewünschte Tarif für die jeweilige Berufsgruppe verfügbar ist. Es können Risikoklauseln aus dem ursprünglichen Vertrag in den neuen Tarif übernommen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten regelmäßig prüfen, ob innerhalb ihres PKV-Unternehmens ein günstigerer Tarif mit vergleichbaren Leistungen vorhanden ist. Ärzteversichert führt unabhängige PKV-Analysen für Ärzte durch und zeigt Optimierungspotenziale auf.

Quellen

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