PKV-Zusatzversicherungen können durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gewechselt werden, wobei beim neuen Anbieter eine Gesundheitsprüfung anfallen kann, die bei Vorerkrankungen zu Ausschlüssen führen kann.
Hintergrund
PKV-Zusatzversicherungen ergänzen den Grundversicherungsschutz: Beispiele sind Auslands-Krankenversicherungen, Krankenhaustagegeld, Zahnzusatzversicherungen oder Sehhilfen. Für GKV-versicherte Ärzte können Zusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung sein. Beim Wechsel des Anbieters für Zusatzversicherungen wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die bei bestehenden Erkrankungen zum Leistungsausschluss führen kann. Innerhalb desselben Anbieters kann ein Tarifwechsel nach §204 VVG ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten PKV-Zusatzversicherungen regelmäßig auf Relevanz und Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen. Ärzteversichert vergleicht PKV-Zusatzversicherungen für Ärzte und zeigt sinnvolle Ergänzungen zum Versicherungsportfolio.
Quellen
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