Ärzte können ihre Arztpraxis als Kapitalanlage durch Verkauf realisieren, wobei der Veräußerungsgewinn nach §34 EStG eine begünstigte Besteuerung ermöglicht, wenn bestimmte Voraussetzungen (Alter über 55 Jahre oder dauerhafte Berufsunfähigkeit) erfüllt sind.
Hintergrund
Der Praxiswert besteht aus materiellem Praxisvermögen (Geräte, Einrichtung) und immateriellem Vermögen (Patientenstamm, Goodwill). Der Goodwill ist der wertvollste Teil und basiert auf der nachhaltig erzielten Rendite. Bei der Praxisabgabe gelten steuerliche Freibeträge nach §16 EStG und die Tarifermäßigung nach §34 EStG. Eine Praxisverpachtung an den Nachfolger ist eine Alternative zum direkten Verkauf und ermöglicht kontinuierliche Einnahmen. Berufsrechtliche Anforderungen (Zulassung) sind separat zu beachten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten die Praxisübergabe frühzeitig planen und den steuerlich optimalen Zeitpunkt mit einem Steuerberater abstimmen. Ärzteversichert berät zu Absicherungslösungen für die Zeit nach der Praxisabgabe.
Quellen
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