Arztpraxen, die kostenpflichtige Profile auf Bewertungsportalen wie Jameda oder docfinder haben, können diese Verträge ordentlich nach Ablauf der Laufzeit kündigen. Kostenlose Basisprofile existieren auf den meisten Portalen dauerhaft und können nur unter bestimmten Bedingungen entfernt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kostenpflichtige Premium-Profile auf Portalen wie Jameda werden meist jährlich abgeschlossen und können mit Frist zum Vertragsende gekündigt werden
- Kostenlose Basisprofile auf Bewertungsportalen können nicht ohne weiteres gelöscht werden, da öffentliche Personen (Ärzte) eingeschränkten Schutz genießen
- Negative Bewertungen können unter bestimmten Voraussetzungen beanstandet und ggf. entfernt werden
Ausführliche Antwort
Kostenpflichtige Ärzte-Profile auf Bewertungsportalen (Jameda Premium, WerKenntDenBesten, sanego) laufen üblicherweise zwölf Monate und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kündigungsfristen liegen oft bei drei Monaten vor Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich, bei einigen Anbietern auch per E-Mail, erfolgen. Ein Wechsel zu einem anderen Portal ist jederzeit möglich, indem man sich bei einem neuen Portal anmeldet.
Kostenlose Basisprofile, die die Portale automatisch für Ärzte anlegen, können in der Regel nicht gelöscht werden, da Arztpraxen als Dienstleister im öffentlichen Interesse stehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil (1 BvR 16/13) bestätigt, dass die Nennung von Ärzten auf Bewertungsportalen grundsätzlich zulässig ist. Ärzte können jedoch verlangen, dass sachlich falsche Informationen korrigiert werden.
Negative oder gefälschte Bewertungen können beanstandet werden, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen des Portals verstoßen (Schmähkritik, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen). Der Portal-Betreiber ist nach einer BGH-Entscheidung (Az. VI ZR 345/13) verpflichtet, nach Beanstandung zu prüfen und ggf. zu entfernen. Anwaltliche Unterstützung ist bei hartnäckigen Fällen empfehlenswert.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die mit negativen Bewertungen konfrontiert werden, sollten sachlich und professionell reagieren. Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die Kosten für die rechtliche Durchsetzung gegen ungerechtfertigte Bewertungen abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztliche Werbung und Portale
- Gesetze im Internet – Telemediengesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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