Eine private Rentenversicherung kann jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode oder mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Für Ärzte ist jedoch Vorsicht geboten: Eine Kündigung ist häufig mit erheblichem Kapitalverlust verbunden, da frühe Stornierungen die Abschlusskosten kaum amortisiert haben. Vor einer Kündigung sollten Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung geprüft werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich, Rückkaufswert ist meist deutlich unter eingezahlten Beiträgen
  • Beitragsfreistellung erhält die Anwartschaft ohne weitere Einzahlungen
  • Wechsel zu einem anderen Anbieter erfordert Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung

Ausführliche Antwort

Private Rentenversicherungen sind langfristige Sparverträge. Im Falle einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert, der besonders in den ersten Jahren erheblich unter den eingezahlten Beiträgen liegt, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits vollständig verrechnet wurden. Nach § 169 VVG hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert, der seit 2008 mindestens 50 Prozent der einbezahlten Nettoprämien betragen muss.

Als Alternative zur Kündigung gibt es die Beitragsfreistellung: Die Police läuft weiter, es werden aber keine weiteren Beiträge eingezahlt. Das bislang angesammelte Kapital wächst weiter und begründet eine reduzierte Rentenanwartschaft. Diese Option empfiehlt sich, wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird, aber der Vertrag langfristig sinnvoll ist. Eine weitere Option ist der Verkauf des Vertrags auf dem Zweitmarkt (Policenaufkäufer), der in der Regel einen höheren Erlös als der Rückkaufswert erzielt.

Ein Anbieterwechsel ist bei privaten Rentenversicherungen direkt nicht möglich. Es müsste ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, verbunden mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Für Ärzte mit Vorerkrankungen oder speziellen beruflichen Risiken kann das schwierig oder teuer sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor jeder Entscheidung zur Kündigung einer privaten Rentenversicherung sollten Ärzte eine unabhängige Beratung einholen. Ärzteversichert analysiert bestehende Verträge auf Wirtschaftlichkeit und zeigt auf, ob eine Kündigung, Beitragsfreistellung oder ein Verkauf die beste Option ist, immer orientiert am individuellen Versorgungsbedarf.

Quellen und weiterführende Informationen

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