In der PKV kann ein laufendes Psychotherapieverfahren jederzeit beendet oder der Therapeut gewechselt werden, da keine Genehmigungspflicht und kein vorgeschriebener Stundenrahmen wie in der GKV besteht. Dennoch sollten PKV-versicherte Ärzte die Tarifbedingungen kennen, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PKV-Verträge erstatten Psychotherapie nach GOÄ Ziffer 860 (Einzeltherapie, ca. 145 Euro pro 50 Minuten) ohne Stundenbegrenzung, wenn medizinische Notwendigkeit gegeben ist
  • Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie ist jederzeit möglich und hat keine Auswirkungen auf die Erstattung
  • Manche PKV-Tarife erfordern eine Kostenerstattungszusage (Kostenübernahmebestätigung) vor Beginn einer Therapie, was vor dem ersten Termin beantragt werden sollte

Ausführliche Antwort

PKV-versicherte Ärzte profitieren gegenüber GKV-Versicherten von kürzeren Wartezeiten, da sie jeden approbierten Psychologischen Psychotherapeuten oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aufsuchen können, auch wenn dieser keinen Kassensitz hat. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ, und der Arzt oder Therapeut stellt eine Privatrechnung, die der Patient direkt bei seiner PKV einreicht.

Wenn eine laufende Therapie abgebrochen werden soll, muss nichts formal gekündigt werden. Die Therapie endet durch Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut. Der Versicherer muss darüber nicht informiert werden, es sei denn, es wurde eine Kostenübernahme für eine bestimmte Stundenanzahl beantragt. In diesem Fall sollte die PKV über die vorzeitige Beendigung informiert werden, um nicht für nicht erbrachte Stunden zu zahlen.

Ein Therapeutenwechsel kann sich aus persönlichen Gründen, einem Umzug oder mangelndem Therapieerfolg ergeben. Die PKV erstattet die Kosten beim neuen Therapeuten unabhängig davon, wie viele Stunden beim Vortherapeuten bereits erbracht wurden. Entscheidend ist, dass die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht und dokumentiert ist. Bei sehr langen Therapien (über 100 Stunden) verlangen manche PKV-Tarife eine ärztliche Stellungnahme zur Therapienotwendigkeit.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte in der PKV sollten vor Beginn einer Psychotherapie die Tarifbedingungen ihrer PKV zur Erstattung von Psychotherapie prüfen, da manche Tarife nur ärztliche Psychotherapeuten, nicht aber Psychologische Psychotherapeuten erstatten. Ärzteversichert unterstützt bei der Analyse der bestehenden PKV-Leistungen und gibt Hinweise, welche Tarifoptionen einen umfassenderen Psychotherapieschutz bieten.

Quellen und weiterführende Informationen

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