Radiologiepraxen sind mit erheblichen Investitionen in bildgebende Systeme wie MRT, CT und Röntgenanlagen gebunden. Die zugehörige Versicherung für diese Geräte kann zum Vertragsende gekündigt oder bei veränderten Investitionsbedarfen angepasst werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • MRT-Anlagen kosten 500.000 bis über 2 Millionen Euro und müssen vollständig zum Wiederbeschaffungswert versichert sein
  • Elektronikversicherungen für Radiologiegeräte haben meist eine Laufzeit von einem Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist
  • Bei Geräteneukauf oder -erweiterung muss die Versicherungssumme sofort angepasst werden, da Unterversicherung zur anteiligen Schadenskürzung führt

Ausführliche Antwort

Radiologiepraxen gehören zu den kapitalintensivsten Facharztpraxen in Deutschland. Eine MRT-Anlage bindet 800.000 bis 2,5 Millionen Euro, ein CT-System 300.000 bis 800.000 Euro. Diese Investitionen erfordern eine leistungsstarke Elektronikversicherung, die Schäden durch Überspannung, Bedienungsfehler, Kurzschluss und mechanische Einwirkung abdeckt. Üblicherweise wird eine All-Risk-Deckung (Allgefahren) vereinbart, die alle nicht explizit ausgeschlossenen Schäden umfasst.

Der Wechsel der Versicherung bietet sich an, wenn Geräte erneuert werden, die Praxis durch Kooperationen wächst oder der bestehende Tarif nicht mehr marktgerecht ist. Radiologiepraxen sollten prüfen, ob Folgeschäden durch Betriebsunterbrechung mitversichert sind: Fällt ein MRT aus, entsteht durch abzusagende Untersuchungen innerhalb weniger Tage ein erheblicher Erlösausfall. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit kurzer Karenzzeit (24 bis 48 Stunden) ist daher besonders wertvoll.

Bei Leasingfinanzierungen von Radiologiegeräten schreibt der Leasinggeber oft eine bestimmte Versicherungsdeckung vertraglich vor. Vor der Kündigung des Altvertrags sollte geprüft werden, ob diese Bedingungen mit dem neuen Anbieter erfüllt werden können. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist, typischerweise drei Monate zum Jahresende.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Radiologen sollten ihre Geräteinversicherung spätestens alle drei Jahre auf Aktualität prüfen, da der Wiederbeschaffungswert bildgebender Systeme schwankt und neue Geräte oft andere Deckungsanforderungen haben. Ärzteversichert unterstützt Radiologen dabei, einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für ihre spezifische Gerätelandschaft zu finden und beim Wechsel eine lückenlose Kontinuität der Deckung sicherzustellen.

Quellen und weiterführende Informationen

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