Die Rentenberechnung für Ärzte kann nicht wie ein Vertrag „gekündigt" oder gewechselt werden, da sie ein gesetzlich geregelter Prozess ist. Wer die Berechnung seiner Versorgungswerks- oder DRV-Rente optimieren möchte, muss die Berechnungsgrundlagen verstehen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versorgungswerksrente: Berechnung auf Basis der eingezahlten Beiträge und des Rentenalters
- DRV-Rente: Berechnung nach Entgeltpunkten und persönlichem Rentenfaktor
- Für eine Neuberechnung müssen Datenänderungen (z.B. Nachzahlungen, Änderung des Rentenalters) beim jeweiligen Träger beantragt werden
Ausführliche Antwort
Versorgungswerke berechnen die Altersrente auf Basis der eingezahlten Beiträge, des Eintrittsdatums und der Sterbetafeln der Versichertengemeinschaft. Jedes Versorgungswerk hat eigene Satzungsregelungen und Berechnungsformeln. Auf Anfrage stellen alle Versorgungswerke eine individuelle Rentenprognose aus, die auf den bisher eingezahlten Beiträgen basiert. Diese Prognose kann jederzeit angefordert werden und dient als Grundlage für die Altersvorsorgeplanung.
Wer seine Versorgungswerksrente erhöhen möchte, hat folgende Optionen: freiwillige Höherversicherung durch zusätzliche Beitragszahlungen über die Pflichtbeiträge hinaus, Nachentrichtung von Beiträgen für beitragsfreie Zeiten (z.B. Elternzeit), sofern das Versorgungswerk dies zulässt, oder Aufschub des Rentenbeginns, was in der Regel zu einem Zuschlag führt.
Bei der DRV-Rente erfolgt die Berechnung nach dem Rentenwert pro Entgeltpunkt (2026: 39,32 Euro West) multipliziert mit den gesammelten Entgeltpunkten. Eine Neuberechnung durch die DRV erfolgt automatisch, wenn neue rentenrelevante Zeiten gemeldet werden (z.B. Kinderziehungszeiten nachgemeldet). Fehlerhafte Rentenauskunfte können durch einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung korrigiert werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten jährlich die Renteninformation ihres Versorgungswerks und der DRV überprüfen und auf Vollständigkeit der eingetragenen Zeiten achten. Ärzteversichert empfiehlt eine Gesamtanalyse der Altersvorsorgesituation, die beide Rentenquellen und ergänzende private Anlagen berücksichtigt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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