Die "Rentenlücke" bei Ärzten bezeichnet die Differenz zwischen der erwarteten Versorgungswerk-Rente und dem benötigten Einkommen im Ruhestand. Diese Lücke kann und sollte durch private Vorsorgeinstrumente geschlossen werden, die sich bei Bedarf auch kündigen oder wechseln lassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rentenlücke berechnen: Versorgungswerk-Rente minus geplante Ausgaben im Ruhestand
- Basisrente (Rürup), Kapitalanlage und Immobilien sind die häufigsten Schließungsinstrumente
- Kündigung von Rürup-Verträgen ist nicht möglich, Beitragsfreistellung und Wechsel des Anbieters schon
Ausführliche Antwort
Ärzte, die ihr gesamtes Berufsleben im Versorgungswerk eingezahlt haben, erhalten im Ruhestand eine Rente, die typischerweise 50 bis 70 Prozent ihres letzten Einkommens entspricht. Bei einem Einkommensteuersatz auf hohem Niveau können sich Ärzte häufig einen Lebensstandard kaum aufrechterhalten, wenn keine zusätzliche Vorsorge besteht. Die Rentenlücke muss identifiziert und mit geeigneten Produkten geschlossen werden.
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist steuerlich besonders attraktiv: Beiträge sind bis zu 27.565 Euro jährlich (2024, Ledige) als Sonderausgaben absetzbar. Ein Problem: Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden, das angesparte Kapital ist nicht vererbbar und nicht beleihbar. Wer den Anbieter wechseln möchte, kann den Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag bei einem günstigeren Anbieter abschließen. Übertragungen zwischen Versicherern sind bei Rürup grundsätzlich nicht vorgesehen.
Flexiblere Alternativen wie ETF-Sparpläne, Immobilien oder Lebensversicherungen lassen sich jederzeit anpassen, umschichten oder kündigen. Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten eine Mischung aus Steueroptimierung in der Auszahlungsphase und Flexibilität.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Wer eine Rürup-Versicherung beitragsfrei stellt, sollte die Kosten der Police im Verhältnis zum Deckungskapital prüfen, da laufende Gebühren das Kapital schmälern. Ärzteversichert analysiert bestehende Rentenverträge auf Wirtschaftlichkeit und unterstützt beim Wechsel zu kosteneffizienten Alternativen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Basisrente und Sonderausgabenabzug
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen – ABV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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