Die rückwirkende BU-Anerkennung bedeutet, dass eine Berufsunfähigkeit vom Versicherer rückwirkend ab einem bestimmten Zeitpunkt anerkannt wird. Diese Situation tritt auf, wenn zwischen dem eigentlichen Eintritt der BU und der Antragsstellung Zeit vergangen ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine rückwirkende Anerkennung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er bereits zum früheren Zeitpunkt berufsunfähig war
  • Die Nachzahlung von Renten für den rückwirkenden Zeitraum kann mehrere tausend Euro betragen
  • Wer eine BU-Anerkennung "wechseln" möchte, meint möglicherweise einen Versichererwechsel nach erfolgter BU, was in der Regel nicht möglich ist

Ausführliche Antwort

Eine rückwirkende BU-Anerkennung ist ein wichtiges Instrument für Versicherte, die nicht sofort nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Leistungsantrag gestellt haben. Typische Gründe für die Verzögerung sind eine zunächst unklare Diagnose, die Hoffnung auf Besserung oder fehlende Kenntnis der Versicherungsbedingungen. Die rückwirkende Anerkennung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer lückenlos belegen kann, seit wann er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig war.

Wenn der Versicherer die rückwirkende Anerkennung ablehnt, hat der Versicherte das Recht, dagegen vorzugehen. Zunächst durch ein formelles Widerspruchsverfahren beim Versicherer, dann durch eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Einschaltung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts ist in diesem Fall dringend empfohlen. Einen laufenden BU-Vertrag nach erfolgter Anerkennung zu "wechseln" ist grundsätzlich nicht möglich, da der Versicherer den Vertrag nach Leistungsanerkennung nicht mehr kündigen kann.

Worauf Ärzte bei der rückwirkenden BU besonders achten sollten

Die Dokumentation des Erkrankungsbeginns ist entscheidend. Ärzteversichert empfiehlt, alle Atteste, Krankschreibungen und Behandlungsdokumentationen aus dem fraglichen Zeitraum zu sammeln und dem Versicherer vollständig vorzulegen.

Quellen und weiterführende Informationen

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