Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist ein Bundesgesetz und kann nicht "gekündigt" oder "gewechselt" werden, da es gesetzliches Recht darstellt. Arztpraxen, die Röntgengeräte oder andere strahlungserzeugende Einrichtungen betreiben, müssen die Anforderungen des StrlSchG sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dauerhaft erfüllen. Bei Praxisübergabe oder Beendigung des Betriebs einer Röntgenanlage sind bestimmte Abmeldepflichten zu erfüllen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Strahlenschutzgesetz ist bindendes Bundesrecht, gilt für alle Praxen mit Röntgen- oder Strahlentherapieanlagen
  • Röntgenanlage bei Betriebsaufgabe beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt abmelden
  • Strahlenschutzbeauftragter muss benannt und bei der Behörde gemeldet sein

Ausführliche Antwort

Das Strahlenschutzgesetz trat 2019 in Kraft und ersetzte das alte Röntgengesetz. Es regelt den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung in medizinischen Einrichtungen. Arztpraxen, die Röntgengeräte betreiben, benötigen eine Genehmigung oder müssen die Anlage anzeigen, je nach Strahlungsart und Leistung. Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis sind anzeigepflichtig, Röntgengeräte in der Radiologie häufig genehmigungspflichtig.

Beim Praxiswechsel oder bei der Praxisübergabe muss der alte Betreiber die Röntgenanlage abmelden und der neue Betreiber sie erneut anmelden. Dies ist beim zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt oder der Landebehörde zu tun. Gleichzeitig muss ein neuer Strahlenschutzbeauftragter mit gültiger Sachkunde benannt und gemeldet werden.

Bei dauerhafter Außerbetriebnahme einer Röntgenanlage ist die Abmeldung beim Amt Pflicht. Zudem muss die Anlage fachgerecht entsorgt oder an einen anderen Betreiber übergeben werden. Strahlenschutzunterlagen (Dosisaufzeichnungen, Unterweisungsnachweise) müssen mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Verstöße gegen das Strahlenschutzgesetz können zu Bußgeldern und im Extremfall zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Praxisverkauf oder Generationswechsel frühzeitig einen Strahlenschutzexperten hinzuzuziehen und alle Abmeldungen und Anmeldungen rechtzeitig durchzuführen.

Quellen und weiterführende Informationen

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