Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Pflichtanschluss für Vertragsärzte. Wer den TI-Dienstleister wechseln möchte, muss bestimmte Verfahrensschritte einhalten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • TI-Dienstleister (Konnektorhersteller oder Managed Services) haben Vertragslaufzeiten von 2 bis 5 Jahren mit automatischer Verlängerung.
  • Die Kündigung muss schriftlich mit der vertraglich vereinbarten Frist, oft 3 Monate vor Ablauf, erfolgen.
  • Ein Anbieterwechsel erfordert die Beschaffung eines neuen Konnektors und ggf. eine neue SMC-B-Karte, deren Kosten durch die KV anteilig erstattet werden.

Ausführliche Antwort

Der TI-Anschluss besteht aus mehreren Komponenten: dem Konnektor (Hardware), dem Kartenterminal, der eHBA (Heilberufsausweis) und der SMC-B-Karte (Institutionskarte). Diese können von verschiedenen Anbietern geliefert werden. Marktführer für Konnektoren sind CGM, RISE und CompuGroup Medical.

Wenn der Konnektor eines Anbieters am Vertragsende ist und ein günstigeres Angebot vorliegt, kann gewechselt werden. Die KV erstattet die Pauschale für TI-Anschlusskosten (aktuell 185,60 Euro jährlich) unabhängig vom Anbieter. Der Austausch des Konnektors dauert in der Regel 2 bis 4 Stunden Praxisausfall und sollte an einem betriebsschwachen Tag geplant werden.

Wichtig: Seit 2024 laufen viele ältere Konnektoren aus dem Zulassungszeitraum 2018/2019 ab. Praxen müssen auf die neuere Konnektor-Generation PTV5 umstellen. Die Umstiegskosten werden von der KV pauschal mit 900 Euro erstattet.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, während eines TI-Anbieterwechsels eine Cyberversicherung aktiviert zu haben. Die Übergangsphase beim Konnektortausch ist ein Zeitfenster mit erhöhtem IT-Sicherheitsrisiko. Ein Backup der Praxisdaten vor dem Wechsel und eine kurze Offline-Zeit minimieren das Risiko von Datenverlust.

Quellen und weiterführende Informationen

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