Die Erstattung von Telemedizin-Leistungen durch GKV und PKV ist seit 2020 erheblich ausgebaut worden, aber die genauen Erstattungsregelungen variieren je nach Kassenzugehörigkeit und Tarif. Wer seinen Telemedizin-Anbieter wechseln oder die Erstattungsvereinbarung anpassen möchte, sollte die relevanten Regeln kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Video-Sprechstunden-Abrechnung über die KV kann jederzeit aufgenommen oder eingestellt werden, ohne formale Kündigung
  • Telemedizin-Plattformverträge laufen in der Regel über ein bis zwei Jahre mit ordentlicher Kündigungsfrist
  • PKV-Tarife erstatten Telemedizin-Konsultationen teils über Ergänzungstarife oder im Rahmen von Bonusprogrammen

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Ärzte, die Video-Sprechstunden über KBV-zertifizierte Plattformen anbieten, haben keine langfristige Bindung an einen bestimmten Anbieter. Die Abrechnung über die KV erfolgt für jede abgehaltene Video-Sprechstunde separat über die entsprechende GOP. Ein Wechsel des Plattformanbieters ist technisch jederzeit möglich, solange der neue Anbieter KBV-zertifiziert ist.

Bei Vertragsänderungen mit Telemedizin-Plattformanbietern gelten die vereinbarten Kündigungsfristen (häufig 3 Monate zum Quartalsende). Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn ein Konkurrenzanbieter bessere Integration in das PVS, günstigere Transaktionsgebühren oder bessere Patientenzufriedenheitswerte bietet. Für Patienten in der PKV ergibt sich die Frage, ob ihr Tarif Telemedizin-Leistungen erstattet. PKV-Tarife ohne expliziten Telemedizin-Baustein können Konsultationen über Video ablehnen; ein interner Tarifwechsel kann hier Abhilfe schaffen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die Telemedizin anbieten, sollten sicherstellen, dass alle Plattformverträge DSGVO-konform sind und dass ihre Cyber-Versicherung Datenschutzverletzungen über Video-Kanäle abdeckt. Ärzteversichert berät bei der Auswahl datenschutzkonformer Telemedizin-Lösungen und angepasster Versicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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