Die Transportversicherung für Arztpraxen sichert medizinische Geräte, Instrumente und Verbrauchsmaterialien auf dem Transport ab, etwa bei Reparatureinsendungen oder bei Umzügen. Kündigung oder Wechsel erfolgen in der Regel zum Vertragsende mit einer Frist von mindestens drei Monaten. Bei Beitragserhöhungen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Anpassung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ordentliche Kündigung meist drei Monate vor Vertragsende schriftlich
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder Schadenfall
- Neuen Vertrag immer vor Kündigung des alten abschließen, um keine Schutzlücke zu riskieren
Ausführliche Antwort
Transportversicherungen für Praxen werden meist als Jahresverträge abgeschlossen und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben, damit der Zugang nachgewiesen werden kann.
Beim Anbieterwechsel empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zunächst den neuen Tarif auswählen und den Vertrag mit rückwirkend auf das Ende des alten Vertrags begrenzen. Erst dann den alten Vertrag kündigen. So entsteht keine Schutzlücke, falls sich die Kündigungsfristen überschneiden oder ein Gerät während des Wechselzeitraums transportiert wird.
Ein Sonderkündigungsrecht entsteht zum Beispiel nach einem regulierten Schaden, wenn der Versicherer die Konditionen anpasst, oder bei einer Praxisaufgabe. Bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Übernahme einer Gemeinschaftspraxis sollte der Versicherungsumfang ohnehin überprüft werden, da sich der versicherte Wert der Geräte verändert haben kann.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten bei einem Wechsel der Transportversicherung den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert ihrer medizinischen Geräte aktualisieren. Ärzteversichert unterstützt bei der Bestandsaufnahme und sorgt dafür, dass keine Unterversicherung durch veraltete Gerätewerte entsteht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gewerbeversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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