Den TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) kann ein angestellter Arzt nicht einseitig kündigen oder wechseln, da er Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Änderungen der tariflichen Konditionen erfolgen durch Tarifverhandlungen zwischen Marburger Bund und dem kommunalen Arbeitgeberverband VKA.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der TV-Ärzte gilt für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, die Mitglied des Marburger Bundes sind oder deren Arbeitsvertrag auf den TV-Ärzte verweist
- Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber (Universitätsklinik mit TV-Ärzte/TdL oder private Klinik) bedeutet automatisch neue Tarifbedingungen
- Der Marburger Bund verhandelt regelmäßig Gehaltserhöhungen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
Ausführliche Antwort
Der TV-Ärzte (TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser, TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken und Länderkrankenhäuser) regelt Gehalt, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste und Sonderleistungen für angestellte Ärzte. Er ist ein kollektivrechtliches Instrument, das nicht individuell gekündigt werden kann. Wer als Arzt nicht unter den TV-Ärzte fallen möchte, kann nur durch Wechsel zu einem privaten Krankenhausbetreiber (Helios, Rhön, Asklepios), der Haustarife zahlt, oder durch Niederlassung die Tarifbindung verlassen.
Für Ärzte, die ihren Arbeitsvertrag kündigen und zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, gelten die neuen tariflichen oder außertariflichen Bedingungen des neuen Arbeitgebers. Wichtig ist dabei, dass Betriebszugehörigkeit und damit verbundene Leistungen (Urlaubstage, Senioritätsstufen) nicht automatisch übertragen werden, was bei Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden muss.
Der Marburger Bund als Tarifpartner verhandelt regelmäßig Gehaltssteigerungen: Die letzten großen Tarifrunden brachten Steigerungen von fünf bis acht Prozent über zwei bis drei Jahre. Mitgliedsärzte profitieren von diesen Verhandlungsergebnissen und erhalten auch Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die ihren Arbeitgeber wechseln und dabei Gehaltseinbußen in Kauf nehmen, sollten gleichzeitig ihre BU-Versicherung anpassen, damit die versicherte Rente dem neuen Einkommensniveau entspricht. Ärzteversichert begleitet Ärzte bei Gehalts- und Karrierewechseln und prüft, ob Versicherungen entsprechend angepasst werden müssen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Tarifrecht
- Gesetze im Internet – Tarifvertragsgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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