Eine Veranstalterhaftpflicht für die Arztpraxis sichert Haftungsansprüche Dritter bei Praxisveranstaltungen wie Patienteninformationsabenden, Fortbildungen oder Tag-der-offenen-Tür-Aktionen ab. Kündigung und Wechsel folgen den üblichen versicherungsrechtlichen Regeln: Kündigung zum Ablauf der Versicherungsperiode mit der im Vertrag vereinbarten Frist, in der Regel drei Monate.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Veranstalterhaftpflicht ist für regelmäßig veranstaltende Praxen wichtig, nicht für jede Praxis Pflicht
  • Kündigung zum Jahresende mit der vertraglich vereinbarten Frist
  • Für Einzelveranstaltungen kann auch eine kurzfristige Tagespolice sinnvoll sein

Ausführliche Antwort

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt Praxisinhaber vor Schadensersatzforderungen, die aus Verletzungen oder Sachschäden bei Praxisveranstaltungen entstehen. Stürzt ein Patient bei einem Patienteninformationsabend und verletzt sich, kann der Praxisinhaber als Veranstalter haftbar gemacht werden. Die Praxishaftpflichtversicherung deckt solche Veranstaltungsrisiken häufig nicht oder nur eingeschränkt ab.

Eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht lohnt sich für Praxen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen. Für Einzelveranstaltungen kann eine kurzfristige Veranstalterhaftpflicht (Tages- oder Wochenpolice) wirtschaftlicher sein. Diese sind über Versicherungsmakler oder spezialisierte Anbieter unkompliziert zu beantragen.

Für die Kündigung einer bestehenden Jahrespolice ist die im Vertrag genannte Kündigungsfrist einzuhalten, typischerweise drei Monate zum Vertragsablauf. Nach einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte auf Deckungsgleichheit geachtet werden, damit keine Lücken entstehen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Nicht jede Praxis benötigt eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht. Häufig kann das Risiko durch einen Zusatzbaustein zur bestehenden Betriebshaftpflicht abgedeckt werden. Ärzteversichert überprüft auf Wunsch, ob der bestehende Versicherungsschutz Veranstaltungsrisiken abdeckt, und empfiehlt passgenaue Lösungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →