Ein Praxisumbau ist versicherungstechnisch ein kritisches Ereignis: Während der Bauphase befinden sich Inventar und Patienten in einem nicht-regulären Betriebszustand, bestehende Policen greifen möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer ist Pflicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bestehende Inhaltsversicherung und Berufshaftpflicht dem Versicherer vor Baubeginn melden
- Bauleistungsversicherung für Umbaumaßnahmen abschließen (deckt Bauschadensfälle)
- Zeitlich begrenzte Betriebsunterbrechung durch Umbau mit dem Versicherer besprechen
Ausführliche Antwort
Während eines Praxisumbaus entstehen besondere Risiken: Einrichtungsgegenstände können durch Bautätigkeit beschädigt werden, elektrische Installationen können gefährlich sein, und der eingeschränkte Betrieb kann dazu führen, dass Patienten in provisorischen Verhältnissen behandelt werden. Bestehende Sachversicherungen decken Schäden durch Bautätigkeit häufig nicht ab.
Eine Bauleistungsversicherung ist für Umbaumaßnahmen ab einem Bauvolumen von ca. 50.000 Euro empfehlenswert. Sie deckt Schäden am Bauwerk während der Bauphase (z. B. Wasserschäden durch fehlerhafte Installationen, Vandalismus auf der Baustelle, Sturmschäden). Die Prämie beträgt ca. 0,3 bis 0,5 % der Bausumme.
Parallel muss die Inhaltsversicherung informiert werden, damit die Deckung auch für im Umbau befindliche Räume gilt. Wird vorhandenes Inventar zwischengelagert, muss der Lagerort beim Versicherer angemeldet werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung greift üblicherweise nicht, wenn die Unterbrechung durch geplante Renovierung verursacht wird, es sei denn, es gibt eine gesonderte Klausel.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, vor jedem Praxisumbau eine Versicherungsberatung durchzuführen, bei der alle relevanten Policen auf ihre Deckung während der Bauphase geprüft werden. Ein kurzes Beratungsgespräch verhindert im Schadensfall teure Deckungslücken.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Bauleistungsversicherung
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- Gesetze im Internet – VOB und Werkvertragsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →