Die Versicherung für Medizingeräte kann in der Regel zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Ein unterjähriger Wechsel ist möglich, wenn ein Gerät ersetzt wird oder ein neuer Anbieter deutlich bessere Konditionen bietet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Elektronik- und Gerätehaftpflichtversicherungen haben meist eine Laufzeit von einem Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende
  • Bei Gerätezugang (Neukauf, Leasing) muss die Versicherung sofort angepasst werden, da Lücken in der Deckung unversicherte Totalschäden bedeuten können
  • Ein Versicherungswechsel lohnt sich besonders, wenn der Gerätebestand sich verändert hat oder der aktuelle Tarif nicht mehr dem Neuwert entspricht

Ausführliche Antwort

Medizingeräteversicherungen laufen typischerweise als Elektronikversicherung oder als Bestandteil einer Praxis-Inhaltsversicherung. Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Vertragsende unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, die meist drei Monate beträgt. Bei manchen Tarifen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa wenn die Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder der Versicherer die Prämie erhöht.

Für den Wechsel empfiehlt sich zunächst eine Bestandsaufnahme aller versicherten Geräte: Sind alle Medizingeräte mit aktuellem Neuwert erfasst? Sind neu angeschaffte Geräte (z.B. Ultraschall, Endoskopie-Systeme, Lasergeräte) in der Police enthalten? Unterversicherung führt im Schadensfall zur anteiligen Kürzung der Entschädigungsleistung nach dem Unterversicherungsprinzip. Die regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an den Wiederbeschaffungswert ist daher essenziell.

Beim Wechsel sollte die neue Police nahtlos an die alte anschließen. Dabei ist auf den Beginn des Versicherungsschutzes zu achten: Für Geräte, die am Übergangstag in Betrieb sind, muss eine lückenlose Deckung bestehen. Sammelverträge für Praxisnetzwerke oder BAG-Strukturen bieten oft Mengenrabatte von 10 bis 20 Prozent gegenüber Einzeltarifen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Wechsel der Medizingeräteversicherung sollten Ärzte nicht nur den Preis vergleichen, sondern auch den Leistungsumfang: Sind Folgekosten wie Datenwiederbeschaffung und Betriebsunterbrechung mitversichert? Ärzteversichert hilft Praxisinhabern dabei, ihre Medizingeräteversicherung auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen und zum günstigsten Tarif zu wechseln.

Quellen und weiterführende Informationen

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