Ärzte, die ein Pflegeheim als Einrichtungsleiter oder Mitinhaber betreiben, benötigen spezifische Versicherungen, die über die Standard-Arztpraxis-Absicherung hinausgehen. Beim Wechsel oder der Kündigung bestehender Policen müssen Lücken vermieden werden, da ein Pflegeheim rund um die Uhr in Betrieb ist und Unterbrechungen im Versicherungsschutz erhebliche Risiken erzeugen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflichtversicherungen für Pflegeheime umfassen Betriebshaftpflicht, Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung (BGW)
- Empfehlenswerte Zusatzversicherungen sind Betriebsunterbrechungsversicherung, Cyber-Versicherung und D&O-Versicherung für die Geschäftsführung
- Versicherungswechsel bei laufendem Betrieb erfordern nahtlose Übergänge, um keine Schutzlücken zu erzeugen
Ausführliche Antwort
Die Betriebshaftpflicht eines Pflegeheims deckt Schäden an Bewohnern durch pflegerische oder medizinische Fehler sowie Schäden an Dritten ab. Die Deckungssumme sollte angemessen zur Heimgröße sein, typisch sind Summen von 5 bis 10 Millionen Euro. Für Spezialrisiken wie Vermögensverlust durch fehlerhafte Pflegerechnung oder Datenschutzverstöße bieten sich Erweiterungen an.
Ein Wechsel des Versicherers läuft bei Jahresverträgen üblicherweise zum Vertragsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei unterjährigem Sonderkündigungsrecht (z. B. nach Schadensfall oder Beitragserhöhung) kann auch früher gewechselt werden. Der neue Vertrag sollte mindestens drei Tage vor Ablauf des alten in Kraft treten.
Beim Wechsel sind folgende Punkte zu prüfen: Stimmt der neue Versicherungsnehmer exakt mit dem Betreiber überein? Sind alle Standorte und Außenstellen mitversichert? Gibt es Vorversicherungsklauseln, die bekannte Schadensrisiken ausschließen?
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Pflegeheim-Betreiber haben eine komplexe Versicherungssituation. Ärzteversichert koordiniert auf Wunsch alle versicherungsrelevanten Aspekte für Pflegeheimbetreiber und sorgt für nahtlose Übergänge bei Versicherungswechseln.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebshaftpflicht
- BaFin – Sachversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegeeinrichtungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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