Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein kann. Für Ärzte ist dieser Übergang meist beim Berufseinstieg relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die JAEG liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich
  • Wer dauerhaft über der JAEG liegt, kann in die PKV wechseln
  • Ein Wechsel zurück in die GKV ist für Ärzte im Anstellungsverhältnis nur möglich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Grenze sinkt

Ausführliche Antwort

Die Versicherungspflichtgrenze ist keine Versicherung, sondern eine gesetzliche Einkommensgrenze, die den Zugang zur privaten Krankenversicherung regelt. Angestellte Ärzte, deren Bruttojahreseinkommen die JAEG überschreitet, sind versicherungsfrei in der GKV und können sich privat versichern.

Wer diese Grenze überschreitet, kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die PKV wechseln. Dabei ist zu beachten, dass der Wechsel in die PKV eine langfristige Entscheidung ist: Bei einer späteren Rückkehr in die GKV gelten strenge Bedingungen. Ärzte über 55 Jahre können in der Regel nicht mehr in die GKV zurück, selbst wenn ihr Einkommen unter die JAEG sinkt.

Die Kündigung der GKV ist formgebunden und muss schriftlich mit Nachweis des neuen Versicherungsschutzes erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die neue PKV-Police sollte zum Zeitpunkt der GKV-Kündigung bereits verbindlich zugesagt sein, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Wechsel von GKV zu PKV ist für Ärzte in der Regel vorteilhaft, aber sorgfältig zu planen. Ärzteversichert berät Ärzte beim Vergleich von PKV-Tarifen und unterstützt beim korrekten Ablauf des Krankenkassenwechsels.

Quellen und weiterführende Informationen

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