Beim Wechsel in ein anderes Bundesland wechselt ein Arzt automatisch in das zuständige Versorgungswerk des neuen Bundeslandes, sofern er dort seiner ärztlichen Tätigkeit nachgeht. Eine Kündigung des alten Versorgungswerks ist in der Regel nicht nötig, da die Mitgliedschaft durch die örtliche Kammerzugehörigkeit bestimmt wird. Bereits eingezahlte Beiträge werden nach den Satzungsregeln der einzelnen Werke behandelt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungswerk-Mitgliedschaft folgt der Ärztekammer-Zugehörigkeit, d. h. dem Bundesland der Berufsausübung
  • Eingezahlte Beiträge im alten Versorgungswerk bleiben erhalten und werden bei Renteneintritt separat ausgezahlt
  • Ein aktiver Wechsel oder eine Kündigung ist in der Regel nicht möglich, nur ein Ruhendstellen

Ausführliche Antwort

In Deutschland gibt es 18 berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, eines je Ärztekammer. Bei einem Umzug und Wechsel der ärztlichen Tätigkeit in ein anderes Bundesland endet automatisch die Mitgliedschaft im alten Versorgungswerk und es beginnt die Pflichtmitgliedschaft im neuen. Die bisher eingezahlten Beiträge verbleiben beim alten Versorgungswerk und begründen dort einen Rentenanspruch, der unabhängig vom Rentenanspruch im neuen Versorgungswerk besteht.

Die meisten Versorgungswerke sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Über das ABV-Überleitungsabkommen können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge vom alten in das neue Versorgungswerk übertragen. Voraussetzung ist, dass die Einzahlungsjahre die Mindestanwartschaft noch nicht begründet haben oder dass eine vollständige Übertragung gewünscht wird. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Versorgungswerk.

Eine vorzeitige Kündigung oder Beitragsrückerstattung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, z. B. bei dauerhafter Aufgabe des Arztberufs. Ärzte, die nur vorübergehend in einem anderen Bundesland tätig sind (Assistenztätigkeit, Vertretung), können unter Umständen eine Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im neuen Versorgungswerk beantragen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Bundeslandwechsel sollten Ärzte die Rentenanwartschaft beider Versorgungswerke dokumentieren und prüfen, ob eine Überleitung sinnvoll ist. Ärzteversichert empfiehlt, in dieser Situation auch die private Altersvorsorge auf Anpassungsbedarf zu überprüfen, da Lücken durch Übergangsphasen entstehen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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