Die Absicherung für Vertretungsärzte umfasst vor allem die Berufshaftpflicht für den Vertretungszeitraum. Wer als Vertretungsarzt tätig ist, muss sicherstellen, dass dieser Einsatz explizit versichert ist, und kann die Absicherung bei Bedarf kündigen oder anpassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Viele Berufshaftpflichtverträge schließen gelegentliche Vertretungen bis zu 30 Tagen pro Jahr automatisch ein
  • Wer regelmäßig oder dauerhaft als Vertretungsarzt tätig ist, benötigt eine angepasste oder eigenständige Berufshaftpflicht
  • Kündigung und Wechsel folgen den üblichen Versicherungsfristen: ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3 Monaten Vorlauf

Ausführliche Antwort

Die Berufshaftpflicht als Vertretungsarzt ist ein häufig unterschätztes Thema. Wer eine fremde Praxis oder eine Klinikstelle vertritt, haftet für eigene Behandlungsfehler. Die Frage ist, ob die eigene Police oder die des vertretenen Arztes greift. Viele Policen decken Vertretungen bis zu 30 Tagen automatisch ab, aber die Deckungssummen der vertretenen Praxis können unzureichend sein.

Eine eigenständige Berufshaftpflicht für Vertretungsärzte kostet je nach Umfang zwischen 300 und 900 Euro jährlich und bietet Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall. Wer seine Situation ändert, zum Beispiel weniger Vertretungen annimmt oder in eine Festanstellung wechselt, kann die Vertretungsarzt-Police ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Nach einem Schadensfall greift das Sonderkündigungsrecht.

Worauf Vertretungsärzte bei der Absicherung besonders achten sollten

Die Nachhaftung ist bei Berufshaftpflichtverträgen entscheidend: Behandlungsfehler werden oft erst Jahre später geltend gemacht. Ärzteversichert empfiehlt, beim Wechsel oder der Kündigung der Vertretungsarzt-Absicherung sicherzustellen, dass eine ausreichende Nachhaftungsregelung vereinbart wird, die auch nach Vertragsende greift.

Quellen und weiterführende Informationen

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