Wartezeit und Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Vertragsbestandteile, die sich nachträglich nicht durch einfache Kündigung ändern lassen, sondern nur durch eine Vertragsänderung oder den Abschluss eines neuen Vertrages. Die Wartezeit bezeichnet die Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Leistungspflicht des Versicherers, die Karenzzeit die Warteperiode nach Eintritt der BU bis zur ersten Rentenzahlung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wartezeiten betragen üblicherweise drei bis sechs Monate und können bei Neuabschluss oft abbedungen werden
- Karenzzeiten von sechs bis 24 Monaten senken den Beitrag, erhöhen aber das Eigenrisiko im Leistungsfall
- Ein Wechsel erfordert eine neue Gesundheitsprüfung, was für bereits erkrankte Ärzte problematisch sein kann
Ausführliche Antwort
Die Wartezeit in BU-Verträgen soll verhindern, dass Versicherungsschutz erst kurz vor einem absehbaren Schadensereignis abgeschlossen wird. Bei vielen Anbietern entfällt die Wartezeit bei Vertragsabschluss ohne Vorerkrankungen oder auf Antrag ganz. Will man nachträglich die Wartezeit verkürzen oder abschaffen, ist dies nur durch eine Vertragsänderung möglich, die der Versicherer bewilligen muss, und häufig erneut eine Gesundheitsprüfung auslöst.
Die Karenzzeit funktioniert ähnlich: Sie bestimmt, wie lange nach anerkannter Berufsunfähigkeit keine Rente gezahlt wird. Sechs Monate Karenz sind marktüblich und senken den Beitrag spürbar, da der Versicherer bei kurzfristiger BU (zum Beispiel nach einem Unfall mit rascher Genesung) nicht leisten muss. Will man die Karenzzeit nachträglich verkürzen oder eliminieren, ist dies ebenfalls nur mit Zustimmung des Versicherers und oft zu einem höheren Beitrag möglich.
Für Ärzte gilt: Im Leistungsfall wird genau geprüft, ob die Karenzzeit vollständig abgelaufen ist, bevor die erste Zahlung erfolgt. Ärzte, die aufgrund ihrer finanziellen Polsterung sechs Monate überbrücken können, profitieren durch die Beitragsersparnis. Wer wenig Rücklagen hat, sollte hingegen eine kurze oder keine Karenzzeit wählen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Der Wechsel zu einem Vertrag ohne Karenzzeit nach Eintreten einer Erkrankung ist in der Regel nicht mehr möglich, da Vorerkrankungen dann als ausgeschlossen gelten. Ärzteversichert empfiehlt, Karenzzeit und Wartezeit bereits beim Erstabschluss sorgfältig zu wählen und regelmäßig zu überprüfen, ob die Vertragsgestaltung noch zur persönlichen Liquiditätslage passt.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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