Das erste Ruhestandseinkommen eines Arztes setzt sich typischerweise aus Versorgungswerksrente, eventuell gesetzlicher Rente und privaten Einnahmen zusammen. Die sinnvolle Verwendung dieses Einkommens hängt stark von der Gesamtfinanzlage ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der erste Versorgungswerks-Rentenbescheid sollte auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden
  • Überschüsse aus der ersten Ruhestandsphase lassen sich gewinnbringend in ausschüttende Fonds oder Festgeld anlegen
  • Steuerliche Besonderheiten beim Rentenbezug, etwa Freibeträge und Werbungskostenabzug, sollten genutzt werden

Ausführliche Antwort

Ärzte, die im Ruhestand erstmals Versorgungswerksrente erhalten, sollten zunächst prüfen, ob der Rentenbescheid korrekt ist: Wurde die gesamte Beitragszeit berücksichtigt? Sind alle Zusatzbeiträge und freiwilligen Mehrbeiträge eingeflossen? Fehlerhafte Bescheide kommen häufiger vor als vermutet und sollten binnen eines Monats nach Erhalt angefochten werden.

Wer im Ruhestand nicht seinen gesamten Lebensunterhalt aus der Rente bestreiten muss, sollte überschüssige Mittel zielgerichtet anlegen. Ausschüttende ETFs auf breite Indizes bieten laufende Dividendenerträge bei vergleichsweise niedrigem Risiko. Tages- und Festgeld mit Laufzeiten von 6 bis 24 Monaten eignen sich für den kurzfristigen Puffer. Rentner-Policen oder Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag können eine steuerlich interessante Option sein, da die Ertragsanteilbesteuerung günstig ausfällt.

Steuerlich zu beachten: Versorgungswerksrenten werden als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG besteuert. Der Ertragsanteil hängt vom Renteneintrittsalter ab. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt er 18 %, was die Steuerlast deutlich reduziert. Kapitalerträge aus Anlagen werden mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert, sofern der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte im Ruhestand sollten ihren Versorgungswerk-Bescheid nicht kommentarlos akzeptieren. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Ruhestandsplanung eine Gesamtschau der Einkommens- und Kapitalquellen zu erstellen, damit steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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