Das erste Gehalt als Assistenzarzt markiert den Beginn einer langen Vermögensbildungsphase. Wer früh mit dem strukturierten Sparen beginnt, profitiert vom Zinseszinseffekt und baut in der Weiterbildungsphase eine solide finanzielle Basis auf.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Monatliche Sparquote von mindestens 15 bis 20 % des Nettogehalts anstreben
- ETF-Sparplan auf breit diversifizierte Weltindizes (MSCI World, All Country World) als Kerninvestment
- Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersvorsorge vor Beginn des Sparens absichern
Ausführliche Antwort
Ein Assistenzarzt im ersten Jahr verdient nach TV-Ärzte (Tarifvertrag Ärzte/VKA) brutto ca. 5.000 bis 5.500 Euro monatlich, netto je nach Steuerklasse etwa 3.000 bis 3.500 Euro. Nach Fixkosten (Miete, Lebenshaltung, Versicherungen) verbleiben häufig 500 bis 1.000 Euro monatlich, die anlegt werden können.
Das wichtigste Anlageinstrument für Ärzte in der Weiterbildung ist ein breit diversifizierter ETF-Sparplan. Wer ab dem 28. Lebensjahr 500 Euro monatlich in einen MSCI World ETF investiert, kann nach 30 Jahren bei einer angenommenen Rendite von 7 % p. a. ein Vermögen von ca. 600.000 Euro aufgebaut haben. Die Kosten für ETF-Sparpläne sind gering: Jahresgebühren (TER) von 0,1 bis 0,2 % und Sparplangebühren von 0 bis 1,50 Euro pro Ausführung bei Online-Brokern.
Parallel sollte die betriebliche Altersvorsorge (bAV) genutzt werden, sofern der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt (seit 2019 Pflicht bei Neuzusagen). Versorgungswerk-Beiträge sind separat zu betrachten und decken die Basisrente ab. Für kurzfristige Rücklagen empfiehlt sich ein Notgroschen von 3 bis 6 Monatsgehältern auf einem Tagesgeldkonto.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, vor dem ersten Sparplan-Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wer als Assistenzarzt erkrankt und keine BU hat, verliert nicht nur das Einkommen, sondern auch die Möglichkeit, das aufgebaute Sparkapital weiterzuführen. Eine BU schützt genau diese Sparfähigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorge und Steuern
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – bAV
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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