Mit der Beförderung zum Oberarzt steigt das Gehalt nach TV-Ärzte spürbar: Die Grundvergütung in TV-Ärzte Stufe III oder IV liegt für Fachärzte mit Führungsverantwortung bei 7.000 bis 9.000 Euro brutto monatlich. Dieses Einkommensniveau bietet erstmals deutlichen Spielraum für systematischen Vermögensaufbau jenseits der reinen Pflichtvorsorge.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Priorität 1 hat die Absicherung des Einkommens: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Monatsrente von mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens sollte bereits bestehen oder jetzt abgeschlossen werden
- Als Oberarzt sollten monatlich 15 bis 20 Prozent des Nettoeinkommens gespart und angelegt werden, idealerweise in einen kostengünstigen ETF-Sparplan auf einen breit diversifizierten Weltindex
- Freiwillige Zusatzbeiträge ins Versorgungswerk oder eine Rürup-Rente reduzieren die Steuerlast und bauen gleichzeitig die spätere Versorgungswerksrente auf
Ausführliche Antwort
Oberärzte stehen vor der klassischen Weggabelung beim Vermögensaufbau: Soll zuerst Eigenkapital für eine Immobilie angespart werden, oder liegt der Fokus auf einem liquiden Wertpapierdepot? Beide Wege haben ihre Berechtigung, entscheidend ist die persönliche Lebensplanung. Wer mittelfristig eine Niederlassung plant, benötigt Eigenkapital für eine Praxisfinanzierung und sollte liquide Mittel bevorzugen.
Ein monatlicher ETF-Sparplan von 1.000 Euro ab dem 40. Lebensjahr baut bis zum Rentenbeginn mit 67 bei 6 Prozent Durchschnittsrendite ein Vermögen von rund 850.000 Euro auf. Kombiniert mit der Versorgungswerksrente und einer möglichen Immobilie ergibt sich ein solides Fundament für den Ruhestand.
Steuerlich sollten Oberärzte prüfen, ob ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (Eintrag von Sonderausgaben, Werbungskosten) lohnt oder ob eine Einkommensteuererklärung mit einer Steuerberaterin die Steuerbelastung optimiert. Besonders bei Kindern, Zweitverdienst des Partners oder Immobilienbesitz sind erhebliche Rückerstattungen möglich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Mit steigendem Einkommen als Oberarzt steigt auch der Versicherungsbedarf: Die BU-Rente sollte regelmäßig auf das aktuelle Nettoeinkommen angepasst werden. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehenden Versicherungsverträge dem neuen Einkommensniveau entsprechen und hilft bei der Anpassung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – TV-Ärzte Gehalt und Vergütung
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
- Gesetze im Internet – § 10 EStG Altersvorsorgeaufwendungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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