Im Ruhestand noch Studienkredite zu tragen ist für viele Ärzte der Jahrgänge, die ihr Studium mit Darlehen finanziert haben, eine reale Situation. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Restschuld im Rentenalter effizient abbauen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Studienkredite des KfW-Studienförderwerks können jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden, was im Ruhestand bei vorhandenem Kapital sinnvoll ist
- Wer im Ruhestand noch einen Studienkredit trägt, sollte dessen Zinssatz mit der erwarteten Kapitalmarktrendite vergleichen und abwägen, ob Tilgung oder Anlage sinnvoller ist
- Bei staatlichen Studienkrediten gibt es in bestimmten Fällen Erlassregelungen, die im Einzelfall geprüft werden sollten
Ausführliche Antwort
Die meisten deutschen Ärzte haben ihr Medizinstudium ohne Studienkredit abgeschlossen, aber einige Jahrgänge haben KfW-Studienkredite oder private Bildungsdarlehen genutzt. Diese Kredite haben in der Regel Zinssätze von zwei bis sechs Prozent und flexible Rückzahlungsmodalitäten. Wer im Ruhestand noch Restschulden hat, sollte analysieren: Ist die Tilgung im Ruhestand wirtschaftlich sinnvoller als das Beibehalten des Kredits und das Anlegen des verfügbaren Kapitals?
Bei einem Kreditfzins von drei Prozent und einer erwarteten Kapitalmarktrendite von sechs Prozent wäre es rechnerisch sinnvoller, das Kapital anzulegen statt den Kredit zu tilgen. Bei einem Kreditfzins von sechs Prozent und einer unsicheren Marktlage ist die Tilgung vorteilhafter. Zudem schafft die Schuldenfreiheit im Ruhestand eine psychologische Entlastung, die nicht unterschätzt werden sollte.
Worauf Ärzte im Ruhestand bei Studienkrediten besonders achten sollten
Im Ruhestand ist das Einkommen oft fix und kommt aus der Versorgungswerksrente sowie Kapitalerträgen. Ärzteversichert empfiehlt, die Gesamtbelastung aus Kreditraten im Verhältnis zum Ruhestandseinkommen zu prüfen und bei Bedarf eine Beratung beim Kreditgeber über mögliche Ratenreduzierungen oder Streckungen zu suchen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – KfW-Studienkredite
- ABV – Versorgungswerksrente im Ruhestand
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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