Allgemeinmediziner stehen vor der Herausforderung, mit budgetierten KV-Honoraren eine wirtschaftlich gesunde Praxis zu führen. Kluge Praxisfinanzplanung ist entscheidend.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Allgemeinmediziner erzielen laut KBV-Statistik einen Durchschnittsumsatz von rund 280.000 Euro pro Jahr, der Reinertrag liegt nach Praxiskosten bei 100.000 bis 180.000 Euro.
- Die Praxiskostenquote beträgt bei Allgemeinpraxen typischerweise 45 bis 55 Prozent des Umsatzes.
- Zusatzeinnahmen durch IGeL, Privatpatienten und Selektivverträge können das Einkommen um 20 bis 40 Prozent steigern.
Ausführliche Antwort
Das Finanzmanagement einer Allgemeinpraxis beginnt mit einer monatlichen Einnahmen-Ausgaben-Übersicht. Steuerberater mit Schwerpunkt Heilberufe erstellen diese automatisch aus den Buchführungsdaten. Wichtige Kennzahlen sind die Praxiskostenquote (Kosten dividiert durch Umsatz), der Stundenerlös und der Privatpatientenanteil.
Allgemeinmediziner haben mehrere Hebel zur Einkommenssteigerung: Hausärztliche Versorgungsverträge (Selektivverträge) vergüten bestimmte Leistungen über EBM hinaus. Chronikerprogramme (DMP) für Diabetes, KHK und Asthma sichern regelmäßige Zusatzhonorare pro eingeschriebenem Patienten. Impfleistungen und Präventionskurse sind attraktive Privatleistungen.
Monatliche Liquiditätsprognosen, ein Kontokorrentkredit als Puffer und frühzeitige Steuervorauszahlungsplanung verhindern finanzielle Engpässe. Viele Allgemeinmediziner lagern das Praxisgebäude in eine eigene Immobilien-GbR aus, was steuerliche Vorteile bieten kann.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, ihre Praxisausfallversicherung zu überprüfen. Bei einem Einnahmeausfall durch Krankheit oder Unfall entstehen schnell Kosten von 15.000 bis 40.000 Euro monatlich für laufende Praxisausgaben. Eine Praxisausfallversicherung ersetzt diese Kosten für die Dauer der Verhinderung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorarstatistik
- Bundesärztekammer – Praxiswirtschaft
- Bundesfinanzministerium – Einkommensteuer für Freiberufler
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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