Das Praxisfinanzmanagement in der Augenheilkunde ist geprägt durch hohe Gerätekosten (OCT, Lasereinheiten, Perimeter), einen bedeutenden Privatpatienten- und IGeL-Anteil sowie monatlich schwankende KV-Honorare. Wer die Finanzströme systematisch überwacht, kann Liquidität sichern und langfristig profitabler wirtschaften.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Geräteinvestitionen: OCT ca. 25.000 bis 60.000 Euro, Excimer-Laser ca. 150.000 bis 300.000 Euro, Leasingfinanzierung üblich
- IGeL-Anteil in augenärztlichen Praxen: häufig 20 bis 35 % des Gesamtumsatzes
- Monatliche KV-Abschlagszahlungen planbar, aber Jahresabrechnung führt zu Nachzahlungen oder Rückforderungen
Ausführliche Antwort
Das KV-Honorar wird in der Regel als monatlicher Abschlag auf Basis des Vorquartals ausgezahlt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt quartalsweise durch die KV, was zu einer Nachzahlung oder Rückforderung im Jahresverlauf führen kann. Augenärzte sollten für die Jahressaldierung eine Liquiditätsreserve von 2 bis 3 Monatsumsätzen vorhalten, um Rückzahlungen ohne Liquiditätsproblem abfedern zu können.
Gerätekosten sind der größte Einzelposten in der augenheilkundlichen Praxis. Die OCT (optische Kohärenztomographie) ist heute in vielen Praxen Standard und kostet neu 25.000 bis 60.000 Euro. Leasingverträge mit Laufzeiten von 36 bis 60 Monaten und Restwertoption ermöglichen die Nutzung aktueller Geräte ohne vollständigen Kapitaleinsatz. Der Steuerberater sollte klären, ob Leasing oder Kauf (mit Abschreibung und IAB) steuerlich vorteilhafter ist.
Der IGeL-Anteil ist in augenärztlichen Praxen bedeutend: Myopiekontrolle, Glaukomvorsorge, Führerscheinuntersuchungen und kosmetische Lidchirurgie werden als Selbstzahlerleistungen erbracht. Ein strukturiertes IGeL-Management mit transparenter Preisliste, schriftlicher Aufklärung und klarer Abrechnung nach GOÄ sichert Einnahmen und vermeidet Rechtsstreitigkeiten mit Patienten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, teure diagnostische Geräte in der Praxisinhaltsversicherung auf Neuwertbasis zu versichern. Ein Geräteausfall ohne Versicherungsschutz auf Neuwert zwingt zu kostspieligen Reparaturen oder Neuanschaffungen aus der laufenden Liquidität. Die Versicherungssumme sollte jährlich überprüft und bei Neubeschaffungen angepasst werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorar und Abrechnung
- Bundesärztekammer – IGeL und GOÄ
- Bundesfinanzministerium – Investitionsabzugsbetrag
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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