In der Palliativmedizin stehen Wartezeiten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur Dringlichkeit: Patienten in der letzten Lebensphase können nicht wochenlang auf einen Termin warten. Erfahrene Palliativmediziner setzen deshalb auf strukturiertes Triagieren, enge Vernetzung mit Hausärzten und SAPV-Teams sowie klare Kapazitätsplanung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sofortige telefonische Triage zur Priorisierung von Akutfällen gegenüber planbaren Terminen
  • Enge Kooperation mit SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) zur Entlastung der Sprechstunde
  • Digitale Terminbuchung mit Dringlichkeitskategorien reduziert administrativen Aufwand erheblich

Ausführliche Antwort

Palliativmedizinische Sprechstunden haben eine deutlich andere Logik als allgemeinmedizinische Praxen. Mehr als 60 % der Patienten werden kurzfristig vorstellig, weil sich ihr Zustand akut verschlechtert. Ein funktionierendes Wartezeitenmanagement beginnt deshalb mit einer telefonischen oder digitalen Vorauswahl: Akutfälle (Schmerzkrise, Dyspnoe, psychische Dekompensation) werden innerhalb von 24 Stunden einbestellt, während Folgetermine für stabile Patienten in einem wöchentlichen Rhythmus geplant werden können.

Die Einbindung in ein SAPV-Team ist für niedergelassene Palliativmediziner besonders wertvoll: Das SAPV-Team übernimmt die häusliche Versorgung, sodass die Sprechstundenkapazität für schwerer kranke Patienten mit komplexen Symptomlagen erhalten bleibt. In Deutschland gibt es laut KBV rund 300 zugelassene SAPV-Teams, die mit niedergelassenen Ärzten kooperieren. Eine Kooperationsvereinbarung kann die wöchentliche Sprechstundenauslastung um 20 bis 30 % regulieren.

Für die Terminplanung empfehlen sich Praxisverwaltungssysteme mit Ampelsystem, die den Dringlichkeitsstatus dokumentieren. Wartelisten in der Palliativmedizin sollten maximal 5 Werktage umfassen, für Neupatienten in palliativer Phase idealerweise sogar 48 Stunden. Praxen, die regelmäßig länger Wartezeiten haben, sollten eine Ermächtigung zur stationären Mitbehandlung oder eine BAG-Gründung mit einem weiteren Palliativmediziner in Betracht ziehen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, im Rahmen ihrer Praxisabsicherung auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen, weil Ausfälle durch Erkrankung oder Notfälle in dieser Fachrichtung besonders schnell zu einem Versorgungsproblem für die Patienten werden. Eine ausreichende Berufsunfähigkeitsabsicherung ist ebenfalls essenziell.

Quellen und weiterführende Informationen

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